5. Mit Verfügung vom 12. November 2020 machte das Rechtsamt die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam, dass sie die Möglichkeit habe, einer allfälligen Schlechterstellung durch den Beschwerdeentscheid der BVD mittels Beschwerderückzug zu entgehen. Innert der für einen allfälligen Beschwerderückzug angesetzten Frist erklärte die Beschwerdeführerin, dass sie an ihrer Beschwerde vollumfänglich festhalte. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen 4 Vorakten pag. 77 5 Vorakten pag. 41 6 Vorakten pag. 46 7 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion