4. Mit Verfügung vom 4. September 2020 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, die BVD ziehe in Betracht, im Fall der Bestätigung des Bauabschlags gestützt auf Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG8 anzuordnen, dass innert einer Frist von 4 Monaten die Dusche, die Toilette und die Kochgelegenheit im Gebäude F.________strasse B.________ ausgebaut werden müssten. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.