3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Matten bei Interlaken beantragt mit Stellungnahme vom 13. Juli 2020 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Sie hat zudem der BVD die Kopie der Aktennotiz einer Besprechung vom 11. August 2020 zwischen dem Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberasli sowie der Bauvorsteherin und dem Bauverwalter der Gemeinde zukommen lassen, an der über das polizeiliche Vorgehen beraten wurde.