Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli beantragte mit Amtsbericht vom 19. Juli 2019 die Verweigerung der Ausnahmebewilligung betreffend Unterschreitung der minimalen Raumhöhe.6 Mit Bauentscheid vom 12. Mai 2020 erteilte die Gemeinde Matten bei Interlaken dem Vorhaben den Bauabschlag und ordnete an, dass das Gebäude F.________strasse B.________ nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürfe. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 10. Juni 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Erteilung der Baubewilligung.