1. Die Gemeinde Matten bei Interlaken stellte mit Aktennotiz vom 25. Oktober 2018 fest, dass auf Parzelle Matten bei Interlaken Grundbuchblatt Nr. E.________ im Gebäude F.________strasse B.________ eine Dusche eingebaut sowie Anschlüsse für eine Toilette, ein Handwaschbecken und ein Waschtrog erstellt worden seien. Dies sei baubewilligungspflichtig. Die Bauherrschaft habe innert Frist ein entsprechendes nachträgliches Baugesuch einzureichen. Die Aktennotiz wurde u.a. der Beschwerdeführerin als Grundeigentümerin zugestellt.1