Die Wiederherstellungsfrist gemäss Ziffer 5.3 des Bauentscheids der Gemeinde Zweisimmen vom 11. Mai 2020 wird neu angesetzt auf den 31. Juli 2021. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 2’000.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung