Dabei enthalten die Projektpläne auch bauliche Veränderungen an der Ostfassade. Damit machte der Beschwerdeführer den Umbau und die Umnutzung des Erd- und Dachgeschosses selber zum Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens. Vor diesem Hintergrund ist der Einwand des Beschwerdeführers, der ehemalige Bauverwalter habe ihm im Mai 2018 erklärt, er brauche keine Bewilligung mehr, von vornherein nicht stichhaltig. Zudem könnten nach der Rechtsprechung allfällige mündliche Zusagen von einzelnen Mitgliedern der Bauverwaltung oder der Baukommission ohnehin keinen Gutglaubensschutz