«- Folgende ohne Bewilligung erstellten, nicht bewilligungsfähigen Bauteile des Gebäudes G.________strasse 5 sind bis 31.03.2021 vollständig zurückzubauen und die Räume in den vorherigen Zustand zu versetzen:  Kücheneinrichtungen inkl. alle sanitären und elektrischen Zu- und Ableitungen im Kuhstall.  WC-Einrichtungen im alten Kuhstall.  Cheminéeofen inkl. Rauchabzugsrohr und Brandschutzverkleidungen im alten Kuhstall  Befensterung beim Eingang zum alten Kuhstall, mit Ausnahme der beiden Glasziegelfenster in den Mauerteilen (Ostfassade des Gebäudes).