Vorliegend bestehen zudem gewichtige öffentliche Interessen an der konsequenten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet, der Wahrung der Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone, der Respektierung des Gewässerschutzes und der Sicherstellung der genügenden Erschliessung.27 Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist daher besonders gross und überwiegt die Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch die Wiederherstellung entstehen.