c) Ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ist im Allgemeinen gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.26 Vorliegend bestehen zudem gewichtige öffentliche Interessen an der konsequenten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet, der Wahrung der Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone, der Respektierung des Gewässerschutzes und der Sicherstellung der genügenden Erschliessung.27