b) Sowohl eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG i.V.m. Art. 39 RPV als auch eine nach Art. 24c RPG setzt unter anderem voraus, dass der Bewilligung keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 43a Bst. e RPV) und das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt. Nach dem Foto in den Akten und dem Plan der Ostfassade vom 18. April 2019 sind in der Ostfassade sechs Fenster im Dachgeschoss und im Erdgeschoss eine Haustür, Glasziegelfenster sowie ein Wellplatten-Fenster eingebaut worden.20 Die Veränderungen an der Ostfassade des Gebäudes sind massiv und springen sofort ins Auge.