5. Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG i.V.m. Art. 39 RPV oder nach Art. 24c RPG a) Gemäss den Akten hat der Beschwerdeführer eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG beantragt.19 Infrage kommen hier allenfalls Ausnahmebewilligungen nach Art. 24 RPG i.V.m. Art. 39 RPV (Bauwerke in Streusiedlungsgebieten) oder nach Art. 24c RPG (teilweise Änderung bestehender zonenwidriger Bauten und Anlagen).