verwertet werden.17 Falls zumutbar und zweckmässig, müsste das Gebäude G.________strasse 5 an die öffentliche Kanalisation beim Weiler Oberried angeschlossen werden (Art. 11 Abs. 2 Bst. c GSchG18) oder eine private Kleinkläranlage gebaut werden. Die Kosten dieser Massnahmen sind von der anschlusspflichtigen Person zu bezahlen. Eine Gewässerschutzbewilligung für den Umbau und die Umnutzung des Gebäudes G.________strasse 5 kann vor diesem Hintergrund ohne Sanierung nicht in Aussicht gestellt werden.