c) Heute verfügt das Gebäude G.________strasse 5 über drei voneinander getrennte Wohnungen mit je separaten Hauseingängen. Zwei Wohnungen befinden sich im Erdgeschoss. Der Beschwerdeführer bewohnt die südseitige Erdgeschosswohnung. Die nördlich liegende Studiowohnung im Erdgeschoss (ehemaliger Stall), die gemäss den Angaben des Beschwerdeführers in seinen Plänen eine Wohnfläche von 37 m2 umfasst,4 vermietet er seit dem Jahr 2016 Herrn A.________. Die dritte Wohnung befindet sich im Dachgeschoss. Diese vermietet der Beschwerdeführer an Frau B.________ und Herrn D.________.5 Die Dachgeschosswohnung erweiterte der Beschwerdeführer nach den Angabe in seinen Plänen um eine Fläche von 42 m2.6