9. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, bat den Beschwerdeführer mit Instruktionsverfügung vom 11. Juni 2020 mitzuteilen, ob seine Eingabe vom 2. Juni 2020 tatsächlich als Beschwerde gegen die Verfügung des AGR vom 24. Februar 2020 und als Beschwerde gegen den Bauentscheid der Gemeinde Zweisimmen vom 11. Mai 2020 behandelt werden solle. Gleichzeitig holte es die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Schreiben vom 13. Juni 2020 teilte der Beschwerdeführer ausdrücklich mit, er müsse auf der Beschwerde bestehen. In ihrer Stellungnahme vom 9. Juli 2020 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde.