7. Mit Entscheid vom 11. Mai 2020 erteilte die Gemeinde Zweisimmen ohne das Baugesuch zu publizieren den Bauabschlag. Sie erliess für die Nutzung des ehemaligen Rindviehstalls und des darüber liegenden Heuraums zu Wohnzwecken ab dem 1. September 2019 ein Benützungsverbot. Des Weiteren forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, die nicht bewilligungsfähigen Bauteile des Gebäudes bis am 31. März 2021 vollständig zurückzubauen und die Räume in den vorherigen Zustand zu versetzen, unter Androhung der Ersatzvornahme für den Fall der Nichtbefolgung. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700)