Die Gemeinde zog im Anschluss an die Instruktionsverhandlung das Benützungsverbot mit Verfügung vom 5. November 2019 zurück. Mit Verfügung vom 11. November 2019 schrieb das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren betreffend das sofortige Benützungsverbot ab. 4. Die Gemeinde führte in der Folge das hängige Baugesuchsverfahren weiter. Sie fragte den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 5. November 2019, ob er am Baugesuch festhalten wolle und das AGR einen beschwerdefähigen Entscheid fällen solle. Auch habe er bis zum 5. Dezember 2019 die Möglichkeit, das Baugesuch zurückzuziehen.