3. Daraufhin ordnete die Gemeinde mit Verfügung vom 6. August 2019 für die bereits umgebaute Wohnung im Erdgeschoss im ehemaligen Stall ein sofortiges Benützungsverbot an. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Beschwerde. Zur Klärung der Angelegenheit führte die BVD am 3. Oktober 2019 eine Instruktionsverhandlung durch. Die Gemeinde zog im Anschluss an die Instruktionsverhandlung das Benützungsverbot mit Verfügung vom 5. November 2019 zurück.