d) Zu beachten bleibt Folgendes: Falls die Beschwerdegegnerin um eine Baubewilligung gemäss dem vorgelegten Betriebskonzept ersucht, muss das Baugesuch bezüglich der Nutzung des Vorplatzes ergänzt werden (vgl. vorstehend Ziff. II./3./f.). Die vorgesehene Nutzung wäre demnach eine andere als bisher in der Baupublikation angegeben. Sowohl eine diesbezügliche Projektänderung als auch ein neues Baubewilligungsverfahren müssten entsprechend publiziert werden. 6. Rückweisung