b) Mit Gesamtbauentscheid vom 2. März 1996 wurde unter anderem die Baubewilligung erteilt, welche das Baugesuch vom 18. November 1995 umfasst (vgl. Ziff. II./1.1 des Gesamtbauentscheids 1996). Gemäss dem gestempelten Grundrissplan wurde ein kleiner Waschplatz von ca. 30 m2 bewilligt, der zu ca. 1/3 ausserhalb des Gebäudes auf dem Vorplatz und zu ca. 2/3 innerhalb des Gebäudes zu liegen kommt. Die vorgenannten Amtsberichte wurden in den Gesamtbauentscheid 1996 integriert und unter Ziffer 4 des Gesamtbauentscheids wurden folgende Nebenbestimmungen aufgenommen: