a) Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zum Gesamtbauentscheid 1996 wurden diverse Amtsberichte eingeholt. Das damalige Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) reichte mit ihrem Amtsbericht vom 31. Januar 1996 zwei amtsinterne Mitberichte ein. Gemäss Mitbericht Abteilung Umweltschutz - KIGA vom 19. Januar 1996 ist eine Neubeurteilung "erforderlich, wenn andere oder grössere Emissionen verursacht werden" (Ziff. 1.1). Zudem sind Abgase am "Auspuff zu erfassen und mit einem Schlauch so ins Freie abzuleiten, dass keine