Auch beabsichtigt die Beschwerdegegnerin "grosse Maschinen […] mit der zu reparierenden Fahrzeugseite in Richtung Werkstatt, parallel zum Gebäude, auf den Vorplatz hinzustellen und die Reparatur bei geöffnetem Werkstatttor vorzunehmen. […] Dieses Vorgehen wird, wenn immer möglich, für alle ausserhalb der Werkstatt durchzuführenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten gewählt […]"32 Das Betriebskonzept vom 7. September 2020 zeigt, dass die Beschwerdegegnerin beabsichtigt, den Vorplatz für Arbeiten zu nutzen.