c) Mit Baugesuch vom 18. Juni 2019 umschreibt die Beschwerdeführerin das Bauvorhabe als "Erweiterung Werkstatt innerhalb des vorhandenen Gebäudevolumens". Aus dem "Grundrissplan EG / Kanalisation" vom 13. Juni 2019 / revidiert 20. Juni 2019 ergeht, dass lediglich innerhalb des Gebäudes Umbauten und Umnutzungen vorgesehen sind. Die Vorinstanz hat dieses Bauvorhaben samt den dazugehörigen Situations- und Projektplänen bewilligt. Abgesehen von den zusätzlichen Bedingungen und Auflagen ist es somit so bewilligt, wie es die Beschwerdegegnerin eingereicht hat und der Bewilligungsbehörde im Zeitpunkt des Entscheids zur Beurteilung vorlag.