j) Das beco kam in seinem Fachbericht Immissionsschutz25 zum Schluss, dass mit der Erweiterung der Werkstatt eine Verbesserung bezüglich Lärmimmissionen erwarten wird (vgl. vorstehend Ziff. II./2b). Diese Schlussfolgerung lässt sich mit Blick auf das vorgelegte Betriebskonzept vom 7. September 2020 nicht nachvollziehen. Bisher wurde weder eine Lärmberechnung noch eine nachvollziehbare Lärmbeurteilung gemacht. Das Bauvorhaben wurde ausserdem nicht in Bezug auf die akustische Nachtzeit beurteilt. Entsprechend wurden diesbezüglich auch noch keine Massnahmen im Rahmen des Vorsorgeprinzips geprüft.