unter dem Titel "Immissionsschutz" zum "Lärm von Betriebseinrichtungen und technischen Anlagen" das Feld "7 - 19 h" sowie in Bezug auf "Lärm von Güterumschlag, Parkieren von Motorfahrzeugen usw." sowohl das Feld "7 - 19 h" als auch das Feld "19 - 7 h" angekreuzt und gleichzeitig unter den Bemerkungen "Saison bedingt" hingeschrieben. Im Baugesuchformular 4.0 "Betreiben, Einrichten, Umgestalten von Betrieben und Anlagen" wurden unter dem Titel "Allgemeine Angaben" keine Angaben zu Arbeitszeiten gemacht. Mit dem Gesamtbauentscheid 1996 wurde unter anderem die Baubewilligung erteilt, welche das Baugesuch vom 18. November 1995 umfasst (vgl. Ziff. II./1.1 des Gesamtbauentscheids 1996).