Mit der Werkstatterweiterung solle eine Reduktion von Aussenlärmimmissionen erreicht werden, da die Arbeiten – speziell bei unvorhergesehenen und dringenden Reparaturen spätabends oder eventuell sogar bei Nacht – vermehrt im Gebäudeinnern durchführbar seien.12 Weiter hat die Beschwerdegegnerin ausführlich dargelegt, welche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten während der akustischen Nachtzeit anfallen.13