Abschliessend hält das beco fest, bezüglich Lärmimmissionen erwarte es eine Verbesserung. Gestützt auf die vorliegenden Baugesuchakten sowie der Rücksprache mit der Beschwerdegegnerin werde nicht mit einer unzulässigen Lärmbelastung gerechnet. 6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 40/41 N. 9. 7 Im Dossier der Gemischten Gemeinde Wahlern, Baugesuchakten Nr. 114/1995. 8 Vorakten, S. 102. 9 Vorakten, S. 14 ff.