b) Die Vorinstanz hat im vorinstanzlichen Verfahren beim beco (heute AWI: Amt für Wirtschaft), Abteilung Immissionsschutz (seit 1. Januar 2020 gehört die Abteilung Immissionsschutz zum Amt für Umwelt und Energie, AUE) einen Fachbericht Immissionsschutz eingeholt.9 Das beco hielt hinsichtlich des Lärmschutzes fest, das Vorhaben befinde sich in einer Wohn- und Arbeitszone mit der Lärm-Empfindlichkeitsstufe III (ES III). Relevante Immissionsorte befänden sich ebenfalls in dieser Wohn- und Arbeitszone und in einer Arbeitszone mit der ES IV. Die Werkstatt gelte als neue ortsfeste Anlage.