Die Gemeinde Schwarzenburg beantragt in ihrer Stellungnahme vom 7. Juni 2020 die Abweisung der Beschwerde. Mit ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Juli 2020 beantragt die Beschwerdegegnerin Nichteintreten auf die Beschwerde und eventualiter deren Abweisung. 4. Mit Verfügung vom 17. August 2020 führte das Rechtsamt aus, aufgrund einer summarischen Einschätzung werde mit dem vorliegend umstrittenen Bauvorhaben neu Arbeit während der akustischen Nachtzeit sowie der Betrieb von Maschinen und Anlagen mit Aussenlärm angegeben und forderte die Beschwerdegegnerin zur Einreichung eines Betriebskonzepts zu den nächtlichen Arbeiten und Abläufen auf.