Gesamtbauentscheids vom 30. April 2020 und Rückweisung an die Vorinstanz zur weiteren Abklärung und neuem Entscheid. Im Eventualbegehren beantragen sie die Erteilung der Baubewilligung mit Einschränkungen und Auflagen. Insbesondere rügen sie die Beurteilung der Lärmimmission. Weiter machen sie geltend, das Baugesuch enthalte widersprüchliche Angaben, die Baupublikation sowie die Entscheidbegründung seien mangelhaft und der Sachverhalt ungenügend festgestellt. Zudem sei wegen Ablehnung eines tauglichen Beweisantrags das rechtliche Gehör verletzt.