1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 18. Juni 2019 bei der Gemeinde Schwarzenburg ein Baugesuch ein für die Erweiterung der Werkstatt innerhalb des vorhandenen Gebäudevolumens. Die Werkstatt befindet sich auf der Parzelle Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. O.________, welche als Baurechtsparzelle zugunsten von A.________ ausgeschieden ist (Baurechtsparzelle Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. P.________). Die Parzelle liegt in der Wohn- und Arbeitszone WA2 mit Empfindlichkeitsstufe ES III sowie in der Gewässerschutzzone üB. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 30. April 2020 erteilte die Gemeinde Schwarzenburg die Baubewilligung.