Die Anforderungen an eine fachgerechte Belüftung sind mit anderen Worten tiefer als bei einem Fitnessstudio, in welchem viele Personen gleichzeitig und in Gruppen trainieren. Wie im Übrigen bereits erwähnt (E. 3a), werden die Nasszellen und Umkleidekabinen mittels einer mechanischen Lüftungsanlage entlüftet. Es mag zwar sein, dass mangels Lüftungsanlage im Fitnessbereich die Oblichter zwecks Belüftung häufiger geöffnet werden müssen. Die Befürchtung der Beschwerdeführenden, dass es dadurch bei ihnen zu verstärkten Lärmimmissionen komme, ist jedoch unbegründet. So ist dem Lärmgutachten der G.______