inwiefern das Personal-Training Studio nicht zonenkonform sein sollte. Soweit die Beschwerdeführenden unzulässige Lärmimmissionen während der Bauphase befürchten, ist schliesslich auf die Auflage im angefochtenen Entscheid zu verweisen, wonach übermässige, vermeidbare Belästigungen durch Lärm auf Baustellen in der Stadt Bern verboten sind und der 27 Vgl. Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 24 N. 3 und 9. 8/13 BVD 110/2020/82