g) Wie erwähnt (E. 3a), hat die Vorinstanz das Bauvorhaben mangels einer Lüftungsanlage im Fitnessbereich nur unter Einhaltung strenger Auflagen bewilligt. So ist insbesondere Personaltraining nur in der eins zu eins Betreuung zulässig und maximal sieben Trainierende gleichzeitig. Ferner darf keine Musik abgespielt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Türen und Oblichter geöffnet bzw. geschlossen sind. Das bewilligte Personal-Training Studio ist folglich nicht mit einem herkömmlichen Fitnessstudio und den von einem solchen erzeugten Lärmemissionen vergleichbar.