Die Räumlichkeiten, in welchen das umstrittene Personal-Training Studio eingerichtet werden soll, befinden sich im Untergeschoss bzw. rückwärtigen Gebäudeteil der Liegenschaft H.________strasse 9. Der betreffende Gebäudeteil verfügt über ein Flachdach sowie diverse Oblichter, die als Scheddach («Sägezahndach») ausgeführt sind. Das Flachdach befindet sich in etwa auf derselben Höhe wie der zur Liegenschaft der Beschwerdeführenden gehörende Garten mit Sitzplatz. Einige der Oblichter lassen sich über eine seitliche Lüftungsklappe für die natürliche Lüftung öffnen.