e) Gutachten von Fachleuten können Grundlagen für die Beurteilung liefern; der Entscheid, der auf einer Wertung beruht, muss jedoch stets von der zuständigen Behörde getroffen werden. Im Rechtsmittelverfahren hat das Gericht ferner dem Umstand Rechnung zu tragen, das den mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Bewilligungsbehörden ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht.25