Die erwähnten Beispiele hätten im Übrigen nur illustrierenden Charakter und seien nicht abschliessend. Das Bauvorhaben und insbesondere die Ausrichtung der Fenster zum Grundstück der Beschwerdeführenden liessen aufgrund des Gesagten befürchten, dass die Lärmimmissionen trotz der verfügten Auflagen erheblich sein würden. Dass die Fenster bei «lauteren Trainingseinheiten» zu schliessen seien, nütze den Beschwerdeführenden angesichts 16 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 16–18 N. 16. 17 Vgl. Vorakten, pag. 70 und 73.