Zudem könne sich bei gewissen Fitnessübungen auch der Trittschall sehr störend auswirken. Gruppenfitnesskurse, wie sie die Betreiberin des Personal-Training Studios anbieten wolle, würden erfahrungsgemäss schliesslich regelmässig mit Anfeuerungen durch die Kursleitung, oft verstärkt durch Mikrofone, durchgeführt. Diese seien von den Auflagen in der Baubewilligung nicht ausdrücklich erfasst, weshalb sich die Beschwerdegegnerin auf den Standpunkt stellen könnte, dass sie zulässig seien. Die erwähnten Beispiele hätten im Übrigen nur illustrierenden Charakter und seien nicht abschliessend.