b) Die Beschwerdeführenden machen nun aber geltend, der Betrieb des Personal-Training Studios könne auch unter Einhaltung der betreffenden Auflagen zu beträchtlichen Lärmbelastungen führen. So würden beispielsweise in Fitnesstrainings bei gewissen Übungen regelmässig (bewusst) Gewichte auf den Fussboden fallen gelassen, was durch das Aneinanderschlagen der Gewichtsscheiben erheblichen Lärm verursache. Zudem könne sich bei gewissen Fitnessübungen auch der Trittschall sehr störend auswirken.