a) In der Stadt Bern wird für Fitnessbetriebe praxisgemäss eine Lüftungsanlage verlangt. Im Fitnessbereich des vorliegend umstrittenen Personal-Training Studios ist jedoch keine solche Anlage vorgesehen; lediglich die Nasszellen und Umkleidekabinen sollen mittels einer mechanischen Lüftungsanlage entlüftet werden.17 Die Frischluftzufuhr für den Fitnessbereich erfolgt über Lüftungsklappen bei den Oblichtern. Die Vorinstanz hat das Bauvorhaben daher nur unter Einhaltung insbesondere folgender Auflagen bewilligt: