Aus dem Situationsplan vom 18. Dezember 201910, dem Grundrissplan vom 16. Januar 202011 und dem Inventarblatt bzw. den Fotos zur Liegenschaft H.________strasse 9 im Bauinventar der Stadt Bern12 wird ersichtlich, dass die Platzverhältnisse auf der Bauparzelle in der Tat sehr beengt sind. Im Vorgarten zur H.________strasse sowie im Bereich der kleinen Grünanlage im westlichen Teil der Bauparzelle könnten theoretisch zwar zwei weitere Autoabstellplätze erstellt werden. Letztlich dürfte ein solches Vorhaben aber bereits am Ortsbild- und Baumschutz scheitern (vgl. Art. 16 Abs. 3 BauG).