1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 23. Januar 2020 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für den Umbau und die Umnutzung des bestehenden Arbeitsraums im Untergeschoss bzw. rückwärtigen Gebäudeteil der Liegenschaft H.________strasse 9 (Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. A.________) in ein Personal-Training Studio. Die Parzelle liegt in der Dienstleistungszone (D) und ist den Empfindlichkeitsstufen II und III zugeordnet. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 5. Mai 2020 erteilte die Stadt Bern die Baubewilligung.