2. Die Sache wird zur Beurteilung der Projektänderung vom 9. Juni 2020 (gemäss Plänen vom 9. Juni 2020, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 18. Juni 2020) im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zurückgewiesen. Dazu gehen die Vorakten an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 4. Die Verfahrenskosten von Fr. 500.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen.