Diese Sachverhaltspunkte müssen noch vollständig abgeklärt werden, damit überprüft werden kann, ob die geplanten Abstellplätze innerhalb der zulässigen Bandbreite liegen. Schliesslich wird den Verfahrensbeteiligten (Beschwerdeführer und Gemeinde) die Möglichkeit einzuräumen sein, zum Projekt mit der veränderten Parkplatzsituation gemäss der Projektänderung Stellung zu nehmen.