Die Projektänderungspläne sind nicht vollständig. Die neuen Abstellplätze für Fahr- und Motorfahrräder und die bestehenden Autoabstellplätze sind weder in den Projektänderungsplänen noch in den von der Vorinstanz bewilligten Plänen eingezeichnet. Aus den vorhandenen Plänen geht auch nicht hervor, ob das Gebäude tatsächlich zwei Wohnungen enthält, wie gross die Geschossflächen der Gewerberäumlichkeiten sind und welche dieser Flächen in welcher Art genutzt werden. Diese Sachverhaltspunkte müssen noch vollständig abgeklärt werden, damit überprüft werden kann, ob die geplanten Abstellplätze innerhalb der zulässigen Bandbreite liegen.