Gemäss Projektänderung sind offenbar total 24 Autoabstellplätze und 15 Abstellplätze für Fahrund Motorfahrräder geplant. Nach der Berechnung der Beschwerdegegnerin liegt die Anzahl der Abstellplätze innerhalb der zulässigen Bandbreite. Sie führt dazu aus, die Wohnungen würden je 196 m2 und der Gewerberaum total 924 m2 aufweisen und hält fest, wie viele Abstellplätze für zwei Wohnungen und den Gewerberaum zulässig seien.8 Ob diese Berechnung korrekt ist, kann die BVD anhand der im Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen sowie den Vorakten nicht überprüfen. Die Projektänderungspläne sind nicht vollständig.