Weitere ergänzende Bemerkungen habe sie nicht anzubringen. In seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2020 schreibt das Regierungsstatthalteramt, die Beschwerdegegnerin habe ihr mitgeteilt, sie werde eine Projektänderung eingeben. Diese solle das Weglassen der beabsichtigten Parkplätze im Strassenabstand beinhalten. Die Situation der Parkierung werde demnach so belassen wie bis anhin. Sie beantrage daher, die Projektänderung in Ergänzung zum Gesamtbauentscheid zu bewilligen oder allenfalls an das Regierungsstatthalteramt zur Weiterführung des Verfahrens zurückzuweisen.