Weiter weist die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass das Regierungsstatthalteramt die falschen Pläne gestempelt und bewilligt habe, weil auf den von ihr abgegebenen Plänen in der letzten Version kein Zaun vorhanden gewesen sei. In ihrer Stellungnahme vom 17. Juni 2020 hält die Gemeinde Port fest, die Beschwerdegegnerin habe ihr mitgeteilt, dass sie im Rahmen einer Projektänderung beabsichtige, die neuen Parkplätze an der Strasse nicht zu erstellen, respektive die Parkplatzsituation dort nicht zu ändern. Weitere ergänzende Bemerkungen habe sie nicht anzubringen.