3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die bewilligten Pläne ein. Mit der Beschwerde-antwort reichte die Beschwerdegegnerin am 9. Juni 2020 eine Projektänderung ein und beantragte die Rückweisung an die Vorinstanz. Weiter weist die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass das Regierungsstatthalteramt die falschen Pläne gestempelt und bewilligt habe, weil auf den von ihr abgegebenen Plänen in der letzten Version kein Zaun vorhanden gewesen sei.