2. Gegen den Gesamtentscheid vom 30. April 2020 reichte der Beschwerdeführer am 31. Mai 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Überprüfung dieses Gesamtentscheids und fordert den Bauabschlag. Er macht insbesondere geltend, es seien die Baugesuchspläne gemäss Baugesuch vom 13. Mai 2019 bewilligt und gestempelt worden. Auf diesen Plänen seien die Umzäunung und die Querparkierung entlang der H.________strasse eingezeichnet. Im Gesamtentscheid werde von einer Längsparkierung gesprochen, was im Widerspruch zu den bewilligten Plänen stehe. In den Plänen sei eine Querparkierung zur und entlang der H.________strasse im Strassenabstand